Zum Inhalt springen
Hildebrandt.AI

Auftritt

Zugänge, Quelltext, Domain.
Alles bei Ihnen.

Ein Auftritt hängt an vier Dingen: an einer Domain, an einem Postfach, an den Zugängen und an dem Quelltext, aus dem er besteht. Wem diese vier Dinge gehören, der entscheidet über den Auftritt. Die folgende Gegenüberstellung nennt zuerst die Grenzen und erst danach, was innerhalb dieses Rahmens möglich ist.

01Zugesagt und nicht zugesagt

ZugesagtNicht zugesagt
01Domain und Postfach laufen auf Ihren Namen Die laufenden Gebühren dafür bleiben bei Ihnen
02Quelltext, Zugänge und Anleitung werden übergeben Keine Zusage, dass jeder Nachfolger sofort einsteigt
03Festpreis vor Beginn, keine laufende Bindung Spätere Wünsche sind neue Arbeit mit eigenem Preis
04Jede alte Adresse bekommt eine Weiterleitung Keine Zusage über die Platzierung nach dem Umzug
05Texte ändern, ohne jemanden fragen zu müssen Keine Klickoberfläche für jede Ecke der Seite
06Pflichtseiten technisch eingebunden und erreichbar Keine Formulierung dieser Texte, keine Rechtsauskunft
07Messung ohne Kennung und ohne Weitergabe Keine Zusage, dass der Auftritt ohne Banner auskommt
08Barrierefreiheit nach messbaren Kriterien gebaut Keine Bescheinigung über gesetzliche Erfüllung
09Wiederkehrende Texte können maschinell entstehen Keine Veröffentlichung ohne vorherige Prüfung

02Begründung zu jeder Zeile

  1. 01

    Domain und Postfach auf Ihren Namen

    Wer im Eintrag der Domain steht, entscheidet über sie. Steht dort eine Agentur, hängt jeder spätere Umzug an deren Mitwirkung. Deshalb wird auf Ihren Namen registriert, und die Rechnung des Anbieters geht direkt an Sie. Eine Weiterberechnung über einen Dritten erzeugt genau die Abhängigkeit, die hier vermieden werden soll.

  2. 02

    Quelltext, Zugänge und Anleitung

    Übergeben wird der vollständige Quelltext mit seinem Versionsverlauf, dazu alle Zugänge und eine Anleitung vom Ändern bis zum Veröffentlichen. Ob eine spätere Fachkraft damit sofort zurechtkommt, hängt an deren Kenntnissen und lässt sich von außen nicht zusichern. Prüfbar ist, dass nichts zurückgehalten wird und dass kein Teil des Auftritts an ein Konto gebunden bleibt, das Ihnen nicht gehört.

  3. 03

    Festpreis vor Beginn

    Der Preis steht fest, bevor gearbeitet wird, und deckt den beschriebenen Umfang. Ohne Abo gibt es auch keine stille Rücklage für spätere Wünsche. Was danach dazukommt, wird als eigener Umfang beschrieben und eigens angeboten. Diese Trennung ist der Grund, warum der erste Preis gehalten werden kann.

  4. 04

    Weiterleitungen beim Umzug

    Jede alte Adresse bekommt eine dauerhafte Weiterleitung auf ihr neues Ziel, damit vorhandene Links, Einträge und Lesezeichen nicht ins Leere laufen. Wie eine Suchmaschine den Umzug bewertet, entscheiden deren eigene Regeln. Die gehören einem fremden Unternehmen und ändern sich laufend, weshalb jede Platzierungszusage geraten wäre.

  5. 05

    Texte selbst ändern

    Die Inhalte liegen in einfachen Dateien, getrennt von der Technik, und lassen sich mit einem gewöhnlichen Texteditor ändern. Ein Redaktionssystem mit Klickoberfläche für jede Ecke der Seite wäre ein zusätzliches Programm, das gewartet, aktualisiert und abgesichert werden muss. Das ist eine neue Abhängigkeit und eine neue Angriffsfläche.

  6. 06

    Pflichtseiten

    Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung werden eingebunden, verlinkt und von jeder Seite aus erreichbar gehalten. Der Inhalt dieser Texte ist Rechtsberatung. Das Rechtsdienstleistungsgesetz behält die Auskunft im Einzelfall zugelassenen Personen vor, weshalb die Formulierung von Ihnen oder Ihrem Anwalt kommt.

  7. 07

    Messung und Einwilligung

    Gezählt wird nur, was ohne Zugriff auf das Gerät des Besuchers auskommt: Seite, Art des Klicks, Zeitpunkt. Sobald etwas auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen wird, verlangt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes eine Einwilligung. Ob am Ende ein Banner nötig ist, hängt an allem, was sonst noch eingebunden ist, etwa Karten, Schriften oder Videos von fremden Servern.

  8. 08

    Barrierefreiheit

    Gebaut wird nach prüfbaren Kriterien: gemessene Kontraste in Hell und Dunkel, vollständige Bedienung mit der Tastatur, Beschriftungen für Vorlesewerkzeuge, eine sinnvolle Reihenfolge der Überschriften. Ob ein Betrieb unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, hängt an seinem Angebot und seiner Größe. Diese Einordnung ist eine Rechtsfrage und wird von der Seite, die gebaut wird, nicht beantwortet.

  9. 09

    Maschinell erzeugte Texte

    Beiträge, die in festem Takt erscheinen sollen, können maschinell vorbereitet werden. Verantwortlich für alles, was auf der Seite steht, bleibt der Betreiber der Seite. Deshalb geht kein solcher Text ohne vorherige Prüfung online, und es wird festgehalten, wer geprüft hat.

03Die Regeln dahinter, geprüft am 4. August 2026

Pflichtangaben und Werbung

  1. 01Die Anbieterkennzeichnung steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das im Mai 2024 an die Stelle des Telemediengesetzes getreten ist.
  2. 02Irreführende Angaben über eine Leistung sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angreifbar. Das betrifft zugesicherte Platzierungen ebenso wie Bewertungen ohne nachweisbare Herkunft.

Daten und Geräte

  1. 03§ 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes verlangt eine Einwilligung, sobald auf dem Gerät eines Besuchers gespeichert oder ausgelesen wird. Reine Zählung ohne Gerätezugriff fällt nicht darunter.
  2. 04Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie, verlangt Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung einen schriftlichen Vertrag darüber.

Barrierefreiheit

  1. 05Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern.
  2. 06Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unterhalb der im Gesetz genannten Grenze sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Einordnung des eigenen Betriebs bleibt eine Rechtsfrage.

Maschinell erzeugte Inhalte

  1. 07Die KI-Verordnung der Europäischen Union ist seit August 2024 in Kraft und wird in Stufen anwendbar. Welche Pflicht für welchen Einsatz zu welchem Zeitpunkt greift, wird vor der Veröffentlichung im Einzelfall geprüft und im Angebot festgehalten.
  2. 08Unabhängig davon gilt für jeden Text auf einer Website: Verantwortlich ist, wer ihn veröffentlicht.

Stand dieser Angaben

  1. 09Zuletzt geprüft am 4. August 2026.
  2. 10Diese Übersicht ordnet die Regeln ein, auf die sich die Grenzen oben stützen. Eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.
  3. 11Regeln ändern sich. Vor dem Start wird der Stand erneut geprüft, und was daraus folgt, steht schriftlich im Angebot.

04Was in diesem Rahmen entsteht

  • Eine Domain auf Ihren Namen, mit Postfächern unter derselben Adresse
  • Ein Auftritt aus fertig gebauten Dateien, der bei jedem gängigen Anbieter läuft
  • Umzug einer bestehenden Website samt Weiterleitung von jeder alten Adresse
  • Inhalte in einfachen Dateien, getrennt von der Technik und ohne Programmierkenntnisse änderbar
  • Eine Anleitung, die den Weg vom Ändern bis zum Veröffentlichen Schritt für Schritt beschreibt
  • Ein Archiv des Quelltexts mit Versionsverlauf, das sich vollständig kopieren lässt
  • Ein zweiter Ablageort, aus dem der Auftritt bei einem Ausfall wieder veröffentlicht werden kann
  • Formulare ohne fremden Dienst, damit Anfragen direkt in Ihrem eigenen Postfach ankommen
  • Schriften, Karten und Bilder aus dem eigenen Auftritt statt von fremden Servern
  • Der Anschluss an die Suchkonsole unter einem Konto, das Ihnen gehört
  • Nächtliche Prüfungen, die melden, wenn ein Link, ein Formular oder ein Kontrast kaputtgegangen ist
  • Ein Verzeichnis aller eingebundenen Fremdteile, damit sichtbar bleibt, wovon der Auftritt abhängt
  • Druckbare Fassungen wichtiger Seiten, die auch ohne Website funktionieren
  • Eine Übergabemappe mit Zugängen, Anbietern, Kündigungsfristen und Verlängerungsterminen

05Woran sich das nachprüfen lässt

  • Der öffentliche Eintrag zur Domain lässt sich jederzeit abfragen. Dort steht Ihr Name.
  • Das Archiv des Quelltexts enthält jede Fassung mit Datum und lässt sich in einem Schritt kopieren.
  • Jede Seite lässt sich im Browser im Quelltext ansehen. Adressen fremder Server sind dort sichtbar.
  • Kontraste, Tastaturbedienung und Ladezeit sind mit frei verfügbaren Prüfwerkzeugen nachmessbar.
  • Der Bericht der nächtlichen Prüfung liegt als Datei vor, mit Datum und Ergebnis je Seite.
  • Das Angebot nennt Leistung, Umfang und Festpreis vor Beginn. Was nicht darin steht, ist nicht zugesagt.
  • Die Übergabemappe nennt zu jedem laufenden Vertrag den Anbieter, den Betrag und die Kündigungsfrist.
  • Wo ein Dienstleister Daten verarbeitet, liegen der Vertrag dazu und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten schriftlich vor.