Zum Inhalt springen
Hildebrandt.AI

Auftritt

Zugesagt wird, was gebaut und gemessen wird.

Auffindbarkeit besteht aus drei Teilen: Seiten, Einträge, Messung. Diese drei Teile lassen sich bauen, und ihr Zustand lässt sich zu jedem Zeitpunkt belegen. Der Platz in einer Ergebnisliste wird von einem fremden Unternehmen vergeben, ändert sich täglich und ist keiner Zusage zugänglich. Deshalb steht die Grenze auf dieser Seite vor allem anderen.

01Zugesagt und nicht zugesagt

ZugesagtNicht zugesagt
01Eine eigene Seite je Ort, mit Anfahrt, Umkreis und den dort gefragten Leistungen Ein bestimmter Platz in der Ergebnisliste für diesen Ort
02Anschluss an die Suchkonsole und ein Bericht im Wochentakt Eine Zahl an Anfragen, Anrufen oder Aufträgen
03Gemessene Ladezeit, Kontraste und Tastaturbedienung vor der Übergabe Eine dauerhafte Punktzahl in einem fremden Prüfwerkzeug
04Einträge in Verzeichnissen und in der Kartensuche, überall mit denselben Angaben Freischaltung, Bestätigung und Anzeigedauer beim jeweiligen Betreiber
05Vollständige Weiterleitungen von jeder alten Adresse auf ihr neues Ziel Unveränderte Auffindbarkeit in den Wochen nach einem Umzug
06Quelltext, Zugänge und die eigenen Messdaten zum Mitnehmen Herausgabe der Daten, die im Konto eines Suchanbieters liegen

02Begründung zu jeder Zeile

  1. 01

    Die Rangfolge liegt bei der Suchmaschine

    Eine Ortsseite ist ein Bauteil und damit prüfbar: Sie existiert, sie lädt, sie ist für Suchprogramme erreichbar, sie benennt den Ort mit eigenem Inhalt. Über die Aufnahme in den Suchindex und über die Reihenfolge entscheidet allein der Suchanbieter, und dessen veröffentlichte Richtlinien halten ausdrücklich fest, dass selbst die Aufnahme keine garantierte Sache ist. Zugesagt wird deshalb die Seite, ihre Erreichbarkeit und ihre Meldung.

  2. 02

    Zwischen Sichtbarkeit und Auftrag liegt der Markt

    Wie viele Menschen nach einer Leistung suchen, hängt an Jahreszeit, Wetter, Kaufkraft und Wettbewerb. Wie viele davon anrufen, hängt zusätzlich an Preis, Ruf und Erreichbarkeit des Betriebs. Messbar und belegbar ist der Verlauf: welche Suchbegriffe zu welchen Seiten führen, welche Orte auftauchen und welche fehlen. Eine Anfragezahl wäre eine Behauptung über den Markt.

  3. 03

    Prüfwerkzeuge ändern ihre Maßstäbe

    Ladezeit in Sekunden, Kontrast als Verhältniszahl, Tastaturweg von der ersten bis zur letzten Bedienstelle: Diese Rohwerte lassen sich messen und in einem Protokoll festhalten. Die Punktzahlen bekannter Prüfwerkzeuge beruhen auf Gewichtungen, die deren Anbieter jederzeit ändern. Eine gleichbleibende Punktzahl über Jahre kann niemand zusichern, ein Protokoll mit Rohwerten schon.

  4. 04

    Verzeichnisse entscheiden selbst

    Ein Eintrag wird vollständig und einheitlich eingereicht, mit denselben Angaben zu Name, Anschrift und Rufnummer wie auf der eigenen Seite. Über Freischaltung, Prüfverfahren und Wartezeit bestimmt der Betreiber des Verzeichnisses. Manche verlangen eine Bestätigung per Anruf oder Postkarte, manche schalten wochenlang nichts frei. Zugesagt wird die Einreichung und ihre Dokumentation.

  5. 05

    Nach einem Umzug braucht die Suche Zeit

    Jede alte Adresse bekommt eine dauerhafte Weiterleitung auf ihr neues Ziel, Zeile für Zeile geprüft. Bis eine Suchmaschine alle Weiterleitungen verarbeitet hat, vergehen Wochen, und in dieser Zeit schwanken die Werte in beide Richtungen. Belegbar ist die Vollständigkeit der Weiterleitungsliste, nicht der Verlauf der Schwankung.

  6. 06

    Fremde Konten folgen fremden Fristen

    Quelltext, Zugänge, Anleitung und die selbst erhobenen Messdaten werden übergeben und gehören danach dem Auftraggeber. Daten, die im Konto eines Suchanbieters entstehen, folgen dessen Regeln: Die Suchkonsole hält den Verlauf im Regelfall sechzehn Monate vor, danach fällt Älteres heraus. Wer den Verlauf länger braucht, bekommt eine regelmäßige Sicherung in eigene Dateien.

03Regeln und Stand der Prüfung

Richtlinien der Suchanbieter

  1. 01Die Aufnahme einer Seite in den Suchindex ist in den veröffentlichten Richtlinien ausdrücklich als nicht garantiert bezeichnet.
  2. 02Die Rangfolge wird laufend angepasst, mehrmals im Jahr auch in größeren Schritten.
  3. 03Bezahlte Plätze sind Anzeigen und werden von den übrigen Ergebnissen getrennt ausgewiesen.

Werberecht in Deutschland

  1. 04Angaben über den Erfolg einer Leistung dürfen nicht irreführen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst darunter auch Zusagen, die niemand einhalten kann.
  2. 05In einem Angebot steht deshalb der Bauumfang und der Messumfang, in Seiten und Messgrößen ausgeschrieben.

Messung und Daten

  1. 06Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät eines Besuchers gelten die Einwilligungsregeln des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes.
  2. 07Eine Zählung ohne Kennung und ohne Speicherung auf dem Gerät senkt den Aufwand. Ob der gesamte Auftritt eine Einwilligung braucht, hängt an allem, was sonst noch eingebunden ist.

Barrierefreiheit

  1. 08Seit dem 28. Juni 2025 gelten für viele Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
  2. 09Ob ein Auftritt darunter fällt, hängt an der Art des Angebots und an der Größe des Unternehmens. Die Prüfung dieser Frage gehört vor den Festpreis.

Stand dieser Angaben

  1. 10Zuletzt geprüft am 4. August 2026.
  2. 11Richtlinien und Fristen ändern sich. Vor jedem Festpreis wird der Stand erneut geprüft und im Angebot mit Datum vermerkt.

04Was in diesem Rahmen entsteht

  • Ortsseiten. Jede benennt Anfahrt, Umkreis und die Leistungen, die dort wirklich gefragt sind.
  • Leistungsseiten. Jede Leistung bekommt eine eigene Adresse, in der Sprache, in der danach gesucht wird.
  • Anlassseiten. Rohrbruch, Sturmschaden oder Umzug sind eigene Suchanfragen und verdienen eigene Seiten.
  • Ratgeberartikel im festen Takt. Themen, nach denen das ganze Jahr über gesucht wird, bekommen eine dauerhafte Adresse.
  • Maschinenlesbare Auszeichnung. Anschrift, Zeiten und Leistungen stehen im Quelltext in einer Form, die Suchprogramme auswerten können.
  • Seitenverzeichnis für Suchprogramme. Jede neue Seite wird gemeldet, statt auf einen Zufallsfund zu warten.
  • Einheitliche Angaben in Verzeichnissen. Name, Anschrift und Rufnummer stimmen an jeder Stelle überein, Zeichen für Zeichen.
  • Profil in der Kartensuche. Gebiet, Leistungen und Zeiten stehen dort genauso wie auf der eigenen Seite.
  • Interne Verlinkung nach fester Ordnung. Ortsseiten, Leistungsseiten und Artikel verweisen aufeinander, statt nebeneinander zu liegen.
  • Weiterleitungsplan. Jede alte Adresse zeigt auf ihr neues Ziel, einzeln aufgelistet und einzeln geprüft.
  • Ladezeit ohne Fremdbibliotheken. Fertig gebaute Dateien sind auch auf einem alten Telefon bei schlechtem Empfang schnell da.
  • Wochenbericht. Suchbegriffe, Orte und Seiten stehen mit Datum nebeneinander und bleiben über Monate vergleichbar.
  • Getrennte Seiten für Anzeigenkampagnen. Bezahlte und unbezahlte Wege bleiben in der Messung auseinanderzuhalten.
  • Nächtliche Prüfung. Kaputte Links, leere Seiten und stille Fehler stehen am Morgen im Bericht.

05Woran sich das nachprüfen lässt

  • Leistungsverzeichnis im Festpreisangebot. Jede zugesagte Seite und jede Messgröße ist dort einzeln aufgeführt, vor Arbeitsbeginn.
  • Messprotokoll vor der Übergabe. Ladezeit, Kontrastwerte und Tastaturweg stehen je Seitentyp mit Datum darin.
  • Weiterleitungsliste. Alte Adresse, neues Ziel und Prüfdatum stehen in einer Zeile, für jede einzelne Adresse.
  • Eintragsliste der Verzeichnisse. Datum der Einreichung und Stand der Freischaltung sind je Verzeichnis vermerkt.
  • Berichte im Wochentakt. Jede Ausgabe zeigt dieselben Größen, dadurch bleibt der Verlauf vergleichbar.
  • Zugangsliste. Konten, Rechte und Ablageorte sind schriftlich benannt und übertragen.
  • Quelltext im Versionsarchiv. Jede Änderung ist mit Datum nachvollziehbar, auch Jahre nach dem Ende der Zusammenarbeit.
  • Anleitung in einfacher Sprache. Eine neue Ortsseite lässt sich damit ohne Begleitung anlegen und veröffentlichen.